PRESSEMITTEILUNG 10/2022

Würzburg, den 27.04.22

Bundesstraße 19, Ortsumgehung Giebelstadt; Planfeststellungsverfahren

Da eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft nordöstlich Würzburg“ nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, hat die Planfeststellungsbehörde an der Regierung von Unterfranken dem Staatlichen Bauamt Würzburg mitgeteilt, dass eine Genehmigung der Ortsumgehung Giebelstadt auf der beantragten Trasse nicht möglich ist.  

Eine Ortsumgehung ist somit auf den bereits erworbenen Grundstücksflächen nicht möglich. Die Lage einer alternativen Trasse ist offen, die Suche nach einer neuen Linienführung hätte erneut umfangreiche Planungen zur Folge. Aufgrund des auch weiterhin hohen naturschutzfachlichen Konfliktpotenzials im Planungsraum ist der Zeitbedarf bis hin zu einem erneuten Genehmigungsverfahren nur schwer absehbar. 
 
Im nächsten Schritt wird sich deshalb das Staatliche Bauamt mit dem Bayerischen Bauministerium in München und dem Bund als Bauherrn der Straße über das weitere Vorgehen abstimmen. 


Staatliches Bauamt Würzburg
Fachbereich Straßenbau