PRESSEMITTEILUNG 019/2018
Würzburg, den 07.08.18Staatsstraße 2294, Rimpar bis Versbach; Zwischenstand / Mitteilung über den Baufortschritt
Erneuerung der Fahrbahn im Zuge der St 2294 von Ortsausgang Versbach, Richtung Rimpar, in Höhe des Sportplatzes, Abschnitt 320, Station 4,040, bis zum Ortseingang Rimpar
Trotz einiger Erschwernisse verläuft die Baumaßnahme im Zeitplan.
Der Bauabschnitt 1 – Bereich Pleichachtalhalle bis Pleichachgrund (Langes Gräthlein) am Ortsausgang Versbach Richtung Rimpar – wurde planmäßig begonnen. Parallel hierzu wurden nach Verlegung des Anwohnerverkehrs zwischen Versbach und Rimpar auf dem ertüchtigten Geh- und Radweg bereits Arbeiten im Bauabschnitt 2 a – Pleichachgrund bis Schäfermühle – durchgeführt.
In der Regel wird unter der Woche in der Zeit von 06:30 Uhr bis 17:30 Uhr auf der Baustelle gearbeitet.
Nach Einrichtung der Verkehrssicherung Anfang Juni wurde im Bauabschnitt 1 mit dem halbseitigen Rückbau der Bestandsfahrbahn der St 2294 sowie der Ertüchtigung des Geh- und Radweges begonnen. Anschließend wurde nach der Bodenverbesserung und der Herstellung der Befahrbarkeit der St 2294 durch Aufschottern auf der rückgebauten Fahrbahnseite der übrige Straßenaufbau aufgebrochen. Nachdem beide Fahrbahnseiten bis Ende Juni befahrbar, bzw. mit einer Schottertragschicht hergestellt wurden, wurden ebenso die Ertüchtigung des Geh- und Radweges im Bauabschnitt 2 und die Rückbauarbeiten der St 2294 im Bauabschnitt 2 a und 2 b – Bereich Schäfermühle – Grundmühle, Ortsausgang Rimpar Richtung Versbach – durchgeführt. Es folgten die Randbefestigungen der St 2294, Entwässerungsarbeiten sowie der Rückbau des Geh- und Radweges mit anschließender Herstellung des Planums im Bauabschnitt 1 zum aktuellen Zeitpunkt.
Die Fertigstellung des Bauabschnittes 1 konnte aufgrund diverser Erschwernisse sowie zusätzlicher Leistungen noch nicht erfolgen. Dies wurde durch unvorhersehbare Gegebenheiten der Bestandsstraße und des Baugrunds, zusätzlicher Leistungen an den vorhandenen Schachtbauwerken, erforderlich gewordener Baumaßnahmen der Versorgungsträger an den vorhandenen Leitungen, sowie Änderungen und Erweiterungen des Bau-solls bedingt.
Die Ertüchtigung des Geh- und Radwegs für den Anwohnerverkehr wurde für die Sicherheit der Bürger im Nachgang auf einer Breite von 3,00 m anstatt der geplanten 2,75 m ausgeführt.
Der Baugrund im Bauabschnitt 1 musste aufgrund zu geringer Tragfähigkeit verbessert werden. Beim Herstellen des Geh- und Radweges wurde festgestellt, dass Leitungen von Versorgungsträgern in zu geringer Tiefe im neuen (verbreiterten) Trassenbereich liegen. Diese werden aktuell durch die Versorgungsträger kurzfristig tiefer und/oder an anderer Stelle verlegt. Beim Rückbau der Straße wurden Bestandsentwässerungseinrichtungen in baufälligem Zustand vorgefunden, die saniert werden müssen.
Ebenso wurden im Bauabschnitt 2 a beim Ausbau des Asphalts unerwartete, großflächige und unregelmäßig vorliegende Teerschichten in der Bestandsfahrbahn aufgefunden, die zusätzliche Fräsvorgänge mit verringerter Leistung notwendig machen, um die Asphaltschichten beim Rückbau sauber zu trennen. Die entstehenden Mehrmengen in der Entsorgung, sowie die Mehrarbeit beim Asphaltausbau stellen kurzfristig hohe Anforderungen an die Baustellenlogistik dar. Im Bauabschnitt 2 a und 2 b werden im Moment eingehende zusätzliche Baugrunduntersuchungen durchgeführt, um den weiteren Baufortschritt nicht zu verzögern.
Trotz der vorgenannten diversen Erschwernisse im bisherigen Bauablauf, kann bei einem reibungslosen Ablauf der weiteren Arbeiten der Baufirma als auch der Versorgungsträger und vorbehaltlich weiterer unvorhergesehener Problemstellungen mit einer Fertigstellung der Bauabschnittes 1 und Freigabe für den Anliegerverkehr bis zum Pleichachgrund bis Ende September gerechnet werden. Im Zuge dieser Arbeiten wird im Bauabschnitt 2 mit den Erdarbeiten begonnen.
Durch das sehr hohe Engagement der Baufirma und aller weiteren Beteiligten ist der pünktliche Abschluss der Gesamtmaßnahme bis Ende Oktober derzeit voraussichtlich nicht gefährdet.
Um einen reibungslosen Anwohnerverkehr zu gewährleisten wird darauf hingewiesen, dass das Parken im und am ertüchtigen Geh- und Radweg nicht zulässig ist.
Das Staatliche Bauamt Würzburg bittet bezüglich der auftretenden Verkehrsbehinderungen weiterhin um das Verständnis der Anlieger und der Verkehrsteilnehmer.
Staatliches Bauamt Würzburg
Fachbereich Straßenbau
gez.
Martina Dotzler
Stv. Abteilungsleiterin Straßenbau